Regeln der Mediation

 

  • Jeder der betroffen ist, sollte in den Mediationsprozess miteinbezogen werden. 
  • Die Teilnehmer bestimmen selbst, worum es in der Mediation geht. Jeder spricht für sich selbst.
  • Der Mediator sorgt für eine konstruktive Gestaltung des Vermittlungsprozesses.
  • Während einer Mediation darf kein gerichtliches Verfahren laufen.
    Alle beauftragten Rechtsanwälte etc. müssen angewiesen werden, Klagen und Verfahren für die Zeit der Mediation auszusetzen.
  • Alle Parteien legen alle notwendigen und relevanten Informationen dar.
  • Informationen aus der Mediation dürfen nicht außerhalb des Prozesses verwandt werden.
  • Der Mediator kann und darf gegen keinen der Beteiligten vor Gericht aussagen.
  • Körperliche Bedrohungen führen zum Abbruch der Mediation.
  • Der Gesprächston darf keinen Zweifel an der grundsätzlichen Achtung und des Respekts gegenüber den anwesenden Personen zulassen.
  • Jeder der Beteiligten hat zu jeder Zeit das Recht, das Mediationsverfahren zu beenden.
  • Während des gesamten Mediationsprozesses treffen sich immer alle Beteiligten gemeinsam.
  • Die Mediationskosten müssen zu angemessenen Teilen von beiden Parteien bezahlt werden.
  • Die Anteile und Zahlungstermine werden in dem Mediationsvertrag festgehalten.