Jeder der betroffen ist, sollte in den Mediationsprozess miteinbezogen werden.
Die Teilnehmer bestimmen selbst, worum es in der Mediation geht. Jeder spricht für sich selbst.
Der Mediator sorgt für eine konstruktive Gestaltung des Vermittlungsprozesses.
Während einer Mediation darf kein gerichtliches Verfahren laufen.
Alle beauftragten Rechtsanwälte etc. müssen angewiesen werden, Klagen und Verfahren für die Zeit der Mediation auszusetzen.
Alle Parteien legen alle notwendigen und relevanten Informationen dar.
Informationen aus der Mediation dürfen nicht außerhalb des Prozesses verwandt werden.
Der Mediator kann und darf gegen keinen der Beteiligten vor Gericht aussagen.
Körperliche Bedrohungen führen zum Abbruch der Mediation.
Der Gesprächston darf keinen Zweifel an der grundsätzlichen Achtung und des Respekts gegenüber den anwesenden Personen zulassen.
Jeder der Beteiligten hat zu jeder Zeit das Recht, das Mediationsverfahren zu beenden.
Während des gesamten Mediationsprozesses treffen sich immer alle Beteiligten gemeinsam.
Die Mediationskosten müssen zu angemessenen Teilen von beiden Parteien bezahlt werden.
Die Anteile und Zahlungstermine werden in dem Mediationsvertrag festgehalten.